Schuljahr 2020/2021



Danke für eure tollen Karnevalsbilder! 🎉 11.02.2021

03./04./05.11.2020



31.08.2020

SCHAUBILD „WENN MEIN KIND ZUHAUSE ERKRANKT – HANDLUNGSEMPFEHLUNG“ https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung

17.08.2020

Liebe Eltern,                                                                                                 

ich hoffe, die nachfolgenden Vorgaben des Ministeriums beantworten Ihre drängendsten Fragen. Nähere Informationen erfolgen auf den Pflegschaftsabenden.

Szenario 1: Während des Präsenzunterrichts treten bei einer Schülerin oder einem Schüler COVID-19-Symptome (z.B. Fieber, Husten) auf:

• Soweit möglich, ist zu klären, ob die Symptomatik in einem Zusammenhang mit einer COVID-19-Infektion steht oder andere Ursachen hat (z.B. Allergie). 

• Sollte die Symptomatik nicht auf eine andere Ursache zurückgeführt werden können, ist die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler vom Präsenzunterricht auszuschließen. Es ist zu veranlassen, dass der Schüler/ die Schülerin sich zur weiteren Abklärung mit dem Hausarzt zunächst telefonisch in Verbindung setzt. Bei Minderjährigen sind die Eltern zu kontaktieren und aufzufordern, für die notwendigen Maßnahmen Sorge zu tragen. Ein Transport mittels ÖPNV/Schülerverkehr ist zu vermeiden. Bei Abholung durch die Sorgeberechtigten ist der Schüler/ die Schülerin bis zur Abholung getrennt unterzubringen. 

• Die Situation muss dokumentiert werden (Datum, Unterrichtsstunde, am Präsenzunterricht teilnehmende Schülerinnen/Schüler und Lehrkräfte, Sitzordnung), um dem Gesundheitsamt nötigenfalls die notwendigen Informationen für eine Nachverfolgung von Kontaktpersonen bereitstellen zu können. Diese wird dann erforderlich, falls die Abklärung ergibt, dass bei dem Schüler/der Schülerin eine SARS-CoV-2-Infektion bestätigt wird. Bezüglich weiterer Maßnahmen wird sich das zuständige Gesundheitsamt mit der Schule in Verbindung setzen. Eine Entscheidung über die Wiederzulassung zum Präsenzunterricht trifft das für den Wohnort der Schülerin/ des Schülers zuständige Gesundheitsamt, ggf. in Abstimmung mit dem für den Schulstandort zuständigen Gesundheitsamt, falls diese sich unterscheiden. 

Szenario 2: Während des Präsenzunterrichts stellt sich durch Mitteilung des Gesundheitsamtes heraus, dass eine Schülerin/ ein Schüler enge Kontaktperson eines bestätigten Falls ist.

• Das mitteilende Gesundheitsamt wird in eigener Zuständigkeit die Maßnahmen veranlassen, die für den Betreffenden erforderlich sind. Dazu gehört die häusliche Quarantäne und das vorübergehende Schulbesuchsverbot. 

• Bei Minderjährigen sind die Eltern zu kontaktieren und aufzufordern, für die notwendigen Maßnahmen Sorge zu tragen. Transport durch ÖPNV/Schülerverkehr ist zu vermeiden. Bei Abholung durch die Sorgeberechtigten, ist der Schüler/ die Schülerin bis zur Abholung getrennt unterzubringen. 

• Bei Distanzunterricht wird in der Regel kein Abbruch erforderlich sein. 

• Die Dokumentation erfolgt wie bei Szenario 1. 

• In geeigneter Weise sollten unter Wahrung datenschutzrechtlicher Belange Mitschülerinnen/Mitschüler, ihre Sorgeberechtigten und beteiligte Lehrkräfte zeitnah informiert werden. Die Zuständigkeit liegt bei der Schulleitung, die sich – falls noch nicht diesbezüglich erfolgt – mit dem Gesundheitsamt abstimmt. 

Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen 


10.08.2020

Liebe Eltern,     

eigentlich war unser Wunsch, das neue Schuljahr ohne „Corona-Briefe“ zu starten – aber das soll nicht so sein! Wir hoffen, dass Sie die Ferien genießen konnten und nun bereit sind für alle neuen Informationen.

– Die Kinder müssen außerhalb des eigenen Klassenraums Masken tragen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind diese Maske mit sich führt und besprechen Sie, dass es sie auf dem Schulgelände trägt.

– Der Unterrichtsbeginn ist für alle Kinder um 7:55 Uhr. Die Aufstellplätze sind markiert und über den gesamten Schulhof verteilt. Die Handdesinfektion wird zur Entzerrung am Eingang nun vor den einzelnen Klassenräumen erfolgen. 

Der gemeinsame Beginn ist erforderlich, weil wir den Stundenplan mit Fachunterricht erteilen, da ist eine frühe Staffelung hinderlich. Allerdings wird die erste Pause versetzt stattfinden, die zweite Pause um 11:35 Uhr mit Masken für die noch anwesenden Klassen gleichzeitig.                          

– Alle Klassen sind mit der Höchstzahl der Stunden versorgt, da wir für die Klasse 1c eine neue Lehrerin, Frau Vobis, gewinnen konnten. Sorge bereitete uns die Mischung der Kinder in der OGS und den Hausaufgabengruppen der Klassen 2-4. Wir bieten daher bis zu den Herbstferien in der letzten Unterrichtsstunde des Vormittags eine „Lernzeit“ an, in der die Kinder ihre Hausaufgaben in der Klassengruppe erledigen können. Somit entfällt eine Mischung der Gruppen, die Hausaufgaben werden von einer Lehrperson betreut und sind für die Kinder der OGS verpflichtend, für alle anderen freiwillig, aber regelmäßig. Bitte füllen Sie die untenstehende Erklärung aus.       

– Für die ersten Klassen wird die Hausaufgabenbetreuung in der Zeit von 13:15 Uhr – 14:15 Uhr im jeweiligen Klassenraum stattfinden.

– Klassenpflegschaftssitzungen können stattfinden, allerdings mit nur einem Elternvertreter pro Kind und mit Mund-Nase-Bedeckung der Anwesenden. Ansonsten dürfen keine Eltern oder andere Außenstehende ohne Absprache in das Schulgebäude, vereinbaren Sie daher bitte erforderliche Gespräche mit der Lehrerin vorab.       

– Wir vertrauen Ihnen und verlassen uns darauf, dass Sie Ihr Kind bei entsprechenden Symptomen nicht in die Schule schicken und uns ggfs auf dem AB informieren. 

Wir hoffen alle sehr, dass wir den Unterricht so wie geplant durchführen können und ich wünsche allen Beteiligten die erforderliche Gesundheit!

Herzliche Grüße

Jutta Winkler, Schulleiterin